Zertifizierte Reinigung vor der Inspektion

Ab dem 1. März 2019 ist eine neue BRL 2344 in Kraft. Diese BRL beschreibt sicheres Arbeiten im Hinblick auf die Kontrolle des Güllesilos. Jedes Silo, das einer Innenkontrolle unterzogen werden muss, muss vorgereinigt und makellos sein. Bevor dieses Silo inspiziert werden kann, ist ein Reinigungszertifikat für das Silo erforderlich und das Silo muss auf eventuell vorhandene Gase vermessen werden.

Beim Reinigen von Güllesilos ist es in der Vergangenheit schon zu Unfällen gekommen. Diese neue BRL macht es für jeden klar und transparent, wie eine Inspektion durchgeführt werden sollte. Als Auftraggeber wissen Sie genau, woran Sie sind, denn Fehler und unsichere Inspektionen dürfen keinen Platz haben

Interne Gülle-Silo-Inspektion

Das Betreten eines Güllesilos (mit oder ohne Abdeckung) sollte immer mit mindestens zwei Personen erfolgen. Das Betreten eines geschlossenen Raumes sollte daher niemals alleine erfolgen. Eine zertifizierte Wachmannschaft muss anwesend sein.

Sowohl während als auch nach der Reinigung werden verschiedene Gasmessungen durchgeführt. Nach der Reinigung des Güllesilos wird ein Reinigungszertifikat für das betreffende Silo erstellt.

Gasmessung und Freigabe

Zum Zeitpunkt einer internen Silokontrolle muss das Silo fleckenlos und gasfrei sein. Das bedeutet, dass vor dem Betreten des Silos nach der Reinigung eine unabhängige Gasmessung durchgeführt werden muss. Auch die amtliche Reinigungserklärung ist dem Prüfer auszuhändigen.

Mistsilo aus Stahl
Güllesilos aus Stahl ohne Innendeckel müssen einer Innenprüfung unterzogen werden. Diese Silos erhalten einen Bezugszeitraum von maximal 5 Jahren. Sie sind daher auch verpflichtet, dieses Silo vor der eigentlichen Kontrolle zu reinigen (reinigen zu lassen).

Mistsilo aus Beton
Ein Güllesilos aus Beton kann für einen Zeitraum von 10 Jahren intern überprüft werden. Auch in diesem Fall muss das Silo vorher gereinigt und somit für sauber erklärt werden. Ein Güllesilos aus Beton darf 5 Jahre lang extern geprüft werden. Sie sind dann nicht verpflichtet, das Silo reinigen zu lassen.

Der große Vorteil dieses neuen BRL ist, dass eine interne Inspektion eines Güllesilos sicher und zertifiziert ist. Der Kontrolleur (und auch der Auftraggeber selbst) kann das gereinigte und gasfreie Silo gefahrlos betreten. Dennoch muss der Kontrolleur beim Betreten des Silos das Atemschutzgerät griffbereit haben. Gase können immer im Silo vorhanden sein. Der Prüfer trägt eine Gasmessausrüstung und kann im Alarmfall trotzdem sofort die notwendige Atemluftausrüstung tragen.

Dies nimmt Ihnen als Auftraggeber das gesamte Risiko und die Verantwortung der Inspektion ab.

Nach einer Kontrolle sind Sie verpflichtet, das Silo für eine eventuelle Nachkontrolle eine Woche sauber zu hinterlassen. Der KIWA kann das Silo auch bei einer Stichprobenkontrolle besichtigen.

Planen Sie die interne Reinigung und Inspektion Schritt für Schritt

Schritt-für-Schritt-Plan intern Eine Inneninspektion eines Betonsilos und/oder Stahlgüllesilos ohne Innendeckel sieht dann so aus:

  1. Innenreinigung Gülle-Silo
  2. Reinigungserklärung des gereinigten Silos
  3. Gasmessung durch unabhängigen Gasmetriker zum Zeitpunkt der Inspektion
  4. Inspektion durch ein KIWA-zertifiziertes Unternehmen durch zwei Personen: VCA-zertifizierter Inspektor mit Atemluft, VCA-zertifizierter Wachmann mit Atemluft
  5. Mögliche Bemusterung und Nachprüfung durch KIWA

BRL 2344

In der neuen BRL 2344 wird es wie folgt beschrieben:

Eine Innenkontrolle kann nur durchgeführt werden, wenn das Güllebecken von einem nach den Anforderungen der BRL-K906 zertifizierten

Reinigungsunternehmen gereinigt wurde. Ist dies nicht der Fall, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

  • Das Güllelager muss frei von allen flüssigen und festen Rückständen sein. In allen zu inspizierenden kritischen Bereichen dürfen keine Rückstände vorhanden sein;
  • Während des Reinigungsvorgangs darf keine Beschädigung der Innenbeschichtung aufgetreten sein;
  • Im Güllelager muss ausreichend Sauerstoff (18 – 21 %) vorhanden sein;
  • Alle explosiven Gase müssen unter 10 % UEG (CH4) und die toxischen Gase müssen unter dem WG-Wert liegen (H2S, HCN, CO2, CO und NH3). Dies muss durch einen unabhängigen Sachverständigen nachgewiesen werden, der im Besitz eines gültigen Gasmessdiploms gemäß SSVV-Ausbildungshandbuch ist;
  • Eine (eigene) unterschriebene Erklärung, dass das Güllebecken gereinigt wurde, einschließlich aller oben genannten Punkte.

Vor Betreten des Güllebeckens durch den Lieferanten ist grundsätzlich eine Gasmessung für Sauerstoff und Schwefelwasserstoff durch eine Person durchzuführen, die im Besitz eines gültigen Diploms für die Ausbildung Gasmesstechnik nach SSVV-Ausbildungsleitfaden ist. Reinigung und Inspektion

Kompetenter Partner

Mit mehr als 45 Jahren Erfahrung in allen Arten der Güllelagerung können wir uns zu Recht als kompetenten Partner bezeichnen.

Nach so langer Zeit in der Düngemittelwelt haben wir mittlerweile alle Arten von Anlagen gebaut, geprüft oder repariert. Kein Problem ist zu verrückt, oder es gibt eine passende Lösung. Wir stehen Ihnen mit ehrlicher und nüchterner Beratung zur Seite.

Kontakt

De Giek 31, 9206 AS Drachten

E-Mail: [email protected]
Telefon: +31512-582058
Handelskammer: 01118484

Weitere Informationen über Güllelagerung reinigen