
Güllelagerung reinigen
Gasmessung und Freigabe
Zum Zeitpunkt einer internen Silokontrolle muss das Silo fleckenlos und gasfrei sein. Das bedeutet, dass vor dem Betreten des Silos nach der Reinigung eine unabhängige Gasmessung durchgeführt werden muss. Auch die amtliche Reinigungserklärung ist dem Prüfer auszuhändigen.
Mistsilo aus Stahl
Güllesilos aus Stahl ohne Innendeckel müssen einer Innenprüfung unterzogen werden. Diese Silos erhalten einen Bezugszeitraum von maximal 5 Jahren. Sie sind daher auch verpflichtet, dieses Silo vor der eigentlichen Kontrolle zu reinigen (reinigen zu lassen).
Mistsilo aus Beton
Ein Güllesilos aus Beton kann für einen Zeitraum von 10 Jahren intern überprüft werden. Auch in diesem Fall muss das Silo vorher gereinigt und somit für sauber erklärt werden. Ein Güllesilos aus Beton darf 5 Jahre lang extern geprüft werden. Sie sind dann nicht verpflichtet, das Silo reinigen zu lassen.


Güllelagerung reinigen
Planen Sie die interne Reinigung und Inspektion Schritt für Schritt
Schritt-für-Schritt-Plan intern Eine Inneninspektion eines Betonsilos und/oder Stahlgüllesilos ohne Innendeckel sieht dann so aus:
- Innenreinigung Gülle-Silo
- Reinigungserklärung des gereinigten Silos
- Gasmessung durch unabhängigen Gasmetriker zum Zeitpunkt der Inspektion
- Inspektion durch ein KIWA-zertifiziertes Unternehmen durch zwei Personen: VCA-zertifizierter Inspektor mit Atemluft, VCA-zertifizierter Wachmann mit Atemluft
- Mögliche Bemusterung und Nachprüfung durch KIWA BRL 2344
In der neuen BRL 2344 wird es wie folgt beschrieben:
Eine Innenkontrolle kann nur durchgeführt werden, wenn das Güllebecken von einem nach den Anforderungen der BRL-K906 zertifizierten
Reinigungsunternehmen gereinigt wurde. Ist dies nicht der Fall, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
Das Güllelager muss frei von allen flüssigen und festen Rückständen sein. In allen zu inspizierenden kritischen Bereichen dürfen keine Rückstände vorhanden sein;
Während des Reinigungsvorgangs darf keine Beschädigung der Innenbeschichtung aufgetreten sein;
Im Güllelager muss ausreichend Sauerstoff (18 – 21 %) vorhanden sein;
Alle explosiven Gase müssen unter 10 % UEG (CH4) und die toxischen Gase müssen unter dem WG-Wert liegen (H2S, HCN, CO2, CO und NH3). Dies muss durch einen unabhängigen Sachverständigen nachgewiesen werden, der im Besitz eines gültigen Gasmessdiploms gemäß SSVV-Ausbildungshandbuch ist;
Eine (eigene) unterschriebene Erklärung, dass das Güllebecken gereinigt wurde, einschließlich aller oben genannten Punkte.
Vor Betreten des Güllebeckens durch den Lieferanten ist grundsätzlich eine Gasmessung für Sauerstoff und Schwefelwasserstoff durch eine Person durchzuführen, die im Besitz eines gültigen Diploms für die Ausbildung Gasmesstechnik nach SSVV-Ausbildungsleitfaden ist. Reinigung und Inspektion
